"Wir suchen die besten Initiativen in sport- und bewegungsfreundlichen Gemeinden in Niederösterreich"

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer darf einreichen?

Einreichen können Gemeinden mit einer oder mehreren Initiativen für Sport und Bewegung. Einreichberechtigt sind alle politischen Gemeinden und Statutarstädte Niederösterreichs.
Träger können sowohl die Gemeinden selbst als auch Organisationen sein, die in der jeweiligen Gemeinde ansässig sind (z.B. Schulen, Unternehmen, Vereine, etc.). Mehrere Einreichungen pro Gemeinde sind zulässig.

Wie viele Sport– und Bewegungsinitiativen dürfen eingereicht werden?

Dafür gibt es keine Beschränkung. Es können mehrere Initiativen pro Gemeinde (von unterschiedlichen Trägerorganisationen) eingereicht werden.

Wird der Preis einmal oder regelmäßig vergeben?

Wie bei den ausgezeichneten Initiativen, wird auch beim Wettbewerb auf Nachhaltigkeit und Kontinuität Wert gelegt. Der Wettbewerb wird daher alle zwei bis drei Jahre wiederholt und findet bereits zum zweiten Mal statt.

Bis wann und wie kann eine Initiative eingereicht werden?

Die Einreichung ist ab Ende September 2012 bis 20. November 2012 möglich.
Es werden nur Online-Einreichungen berücksichtigt (eine Vorlage des Wettbewerbsfragebogens ist auf dieser Website zugänglich). Mit Abschluss der Einreichung wird der Gemeinde automatisch ein E-Mail über die erfolgreiche Anmeldung zugesandt. Um sicherzugehen, dass die Einreichung von der angegebenen Gemeinde stammt, muss diese E-Mail durch ein Antwortmail bestätigt werden.
Um die Gewinnchancen zu erhöhen, empfehlen wir die übermittlung von zusätzlichen Informations- und Dokumentationsmaterial per E-Mail an [email protected].
Näheres dazu unter „Wie sollen Zusatzinformationen übermittelt werden?“

Wie melde ich mich an?

Um Ihr Einreichformular erfolgreich bearbeiten und fertigstellen zu können,  registrieren Sie sich bitte unter dem Navigationspunkt Online-Wettbewerbseinreichung.

Was ist bei der Eingabe der Daten im Zuge der Online-Wettbewerbseinreichung zu beachten?

Neu:
Das Zwischenspeichern der eingegebenen Daten ist möglich. Sie können das Einreichformular (bis zum endgültigem Absenden = Einreichung) zwischenspeichern und nach Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten erneut/weiter bearbeiten. Mit den bei der Anmeldung übermittelten ID und Benutzerkennwort können Sie bis zur endgültigen Einreichung ihrer Onlinebewerbung immer auf ihren Onlinefragebogen zurückgreifen.

Wir empfehlen dennoch, den Fragebogen zunächst offline vorzubereiten - dazu steht der Fragebogen als Word Dokument zur Verfügung - und nach Fertigstellung in den Onlinefragebogen zu übertragen.

Während der Eingabe können die Daten seitenweise durch Betätigen der Schaltfläche "Angaben speichern und weiter zu Teil [1-4]" bis zum endgültigen Absenden der Einreichung zwischenspeichert werden.

ACHTUNG Nach Absenden des Fragebogens (= Einreichung) ist ein erneutes Login und die weitere Bearbeitung Ihrer Daten nicht mehr möglich!

Wie sollen Zusatzinformationen übermittelt werden?

übermitteln Sie zusätzliche Dateien erst, wenn Sie den Onlinefragebogen ausgefüllt haben! Senden Sie dazu ein E-Mail an und geben Sie dabei bitte den Namen Ihrer Gemeinde, Ihre Einreicher-ID (diese wird Ihnen am Ende der Online-Bewerbung zugeteilt) sowie den Namen der Initiative an.

Welche Zusatzinformationen werden akzeptiert?

Angenommen werden maximal

  • 5 Fotos
  • 2 Presseberichte
  • 2 Flyer / Folder der Initiative
  • 1 Konzeptpapier der Initiative (falls vorhanden)
  • 1 Dokument über bereits erfolgte Evaluierung

Bitte beachten Sie, dass die durchschnittliche E-Mailgröße inklusive Anhänge 15 MB nicht überschreitet. Sollte dies der Fall sein, senden Sie Ihre Dateien bitte getrennt in mehreren E-Mails. Auch für die übermittlung dieser Unterlagen gilt der 20. November 2012 als Frist. Später übermittelte Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.

Wie und warum erfolgt die Einreichbestätigung?

Die Beteiligung am Wettbewerb muss nach erfolgter Einreichung von der Gemeinde und dem Träger der Initiative gegenüber SPORT.LAND.Niederösterreich bestätigt werden.
Dies erfolgt durch Beantwortung des E-Mails, das dem jeweiligen Einreicher (bzw. den Einreichern) nach erfolgter Onlineeinreichung zugesandt wird. Mit Antwort auf dieses E-Mail wird die Einreichung bestätigt. Erst danach wird die jeweilige Einreichung für den Wettbewerb freigegeben.
Dieses Procedere soll sicherstellen, dass sowohl Gemeinde als auch Träger der Initiative über die Einreichung Bescheid wissen und die Initiative unterstützen. Ist die Gemeinde gleichzeitig der Träger der Initiative genügt eine Bestätigung.

 

Hotline: per Telefon und per E-Mail

ÖAR Regionalberatung GmbH
Karl Reiner, Petra Plicka
Tel.: +43 (0)1 5121595-0
mobil: +43 664 2434372