"Wir suchen die besten Initiativen in sport- und bewegungsfreundlichen Gemeinden in Niederösterreich"

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer darf einreichen?

Politische Gemeinden und Statutarstädte sind einreichberechtigt, nicht jedoch Katastralgemeinden.

Träger der Initiative können also sowohl die Gemeinde selbst, als auch von der Gemeinde unabhängige Organisationen sein: z.B. kann die Initiative von der Sporthauptschule, einem regionalen Sportverein, einem Unternehmens mit speziellem Mitarbeiterprogramm etc. ausgehen. Die Einreichung muss jedenfalls in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen und von dieser auch bestätigt werden.

Wieviele Sport – und Bewegungsinitiativen dürfen eingereicht werden?

Dafür gibt es keine Beschränkung. Es können mehrere Initiativen pro Gemeinde mit verschiedenen Trägerorganisationen eingereicht werden.

Wird der Preis einmal vergeben oder regelmäßig durchgeführt?

Wie bei den ausgezeichneten Initiativen, wird auch beim Wettbewerb selbst auf Nachhaltigkeit und Kontinuität Wert gelegt. Eine Wiederholung des Wettbewerbs ist daher alle zwei bis drei Jahre angedacht.

Wie und bis wann kann die Initiative eingereicht werden?

Die Einreichung von Initiativen ist in der Zeit bis 30. November 2009 möglich. Es werden nur Online-Einreichungen berücksichtigt (der Online-Wettbewerbsfragebogen ist auf dieser Website zugänglich).
Der jeweiligen Gemeinde wird nach Ausfüllen des Online-Wettbewerbsfragebogen ein E-Mail über die erfolgreiche Absendung zugesandt – dieses E-Mail muss nochmals von der Gemeinde bestätigt werden (um sicherzugehen, dass die Einreichung wirklich von der Gemeinde kommt). Um Ihre Gewinnchancen zu steigern, empfehlen wir die Übermittlung von zusätzlichen Informations/Dokumentationsmaterialen per E-Mail an [email protected].

Ist es möglich die eingegebenen Daten bei der Online-Wettbewerbseinreichung über längere Zeiträume zwischen zu speichern?

Die eingegebenen Daten werden - seitenweise, jeweils nach Betätigen der Schaltfläche "Angaben speichern und weiter zu Teil [1-4]" - bis zum endgültigen Absenden der Einreichung (Teil 4) zwischengespeichert.
Bricht man die Wettbewerbseinreichung allerdings vorzeitig durch das Schließen der Homepage ab (ohne sie versendet zuhaben), gehen die eingegebenen Daten verloren. Auch wenn Sie für sehr lange Zeiträume (über eine Stunde) auf einer Seite verweilen, können die Daten verloren gehen. Darum empfehlen wir Ihnen eine gezielte – und eventuell gemeinsame - Vorbereitung der Kontaktdaten und der inhaltlichen Fragen in einem Word-Dokument (Ziele, Konzept, Beschreibung der Initiative). Dann können Sie diese Informationen von dem Word-Dokument in die Online-Einreichung kopieren. Zur Orientierung finden Sie die Fragebogen vorweg zur Ansicht unter der Homepage http://www.unsere-sportgemeindenoe.at/wettbewerb.html.

Worauf ist bei der Übermittlung von Zusatzinformationen per E-Mail zu achten?

Übermitteln Sie zusätzliche Dateien erst, wenn Sie den Online-Fragebogen ausgefüllt haben! Geben Sie bei der Übermittlung von zusätzlichen Dateien per E-Mail bitte den Namen Ihrer Gemeinde, Ihre Einreicher-ID an (die Einreicher-ID wird Ihnen am Ende der Online-Bewerbung zugeteilt), sowie den Namen der Initiative an.

Es dürfen maximal maximal 5 Fotos, 2 Presseberichte, 2 Flyer / Folder der Initiative, 1 Konzeptpapier der Initiative (falls vorhanden), sowie 1 Dokument über bereits erfolgte Evaluierung übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass die durchschnittliche E-Mail Größe inklusive Dateianhänge 15MB nicht überschreitet. Sollte dies der Fall sein, senden Sie Ihre Dateien bitte getrennt in mehreren E-Mails. Auch für die Übermittlung dieser Unterlagen gilt der 30. November als Deadline – später übermittelte Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.

Wie und warum erfolgt die Einreichbestätigung?

Dem jeweiligen Einreicher (bzw. den Einreichern) wird nach Ausfüllen des Online Wettbewerbsbogens ein E-Mail über die erfolgreiche Absendung zugesandt. In diesem E-Mail werden die jeweilige Gemeinde und der Träger der Initiative gebeten, die Einreichung nochmals online gegenüber Sport.Land.NÖ zu bestätigen.

Diese Prozedur soll sicherzustellen, dass sowohl die Gemeinde, als auch Träger der Initiative über die Einreichung Bescheid wissen und die Initiative unterstützen. Im Falle, dass die Gemeinde auch gleichzeitig der Träger der Initiative ist, ist eine Bestätigung ausreichend. Erst nach dieser Bestätigung wird die jeweilige Einreichung für den Wettbewerb freigegeben.

 

Hotline: per Telefon und per E-Mail

ÖAR Regionalberatung GmbH
Karl Reiner, Christian Berger
Tel.: +43 (0)1 5121595-0
mobil: +43 664 2434372